Allgemeine Geschäftsbedingungen für ihre Bestellungen


1. AUSLEGUNG

1.1 Für diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen und Auslegungsregeln.

Käufer: Die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Ware bei Ralawise erwirbt und durch Abschluss dieses Vertrags mit Ralawise garantiert, dass sie im Rahmen ihres Gewerbes oder Geschäfts agiert.

Vertrag: Jeder Vertrag zwischen Ralawise und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Ware, der auf der Grundlage dieser allgemeinen Bedingungen erfolgt.

Lieferung: Auslieferung der durch einen Käufer oder seinen benannten Vertreter, der die Ware tatsächlich in Besitz nimmt, bestellten Ware.

Lieferdatum: Zeitpunkt, zu dem die Ware an den Käufer geliefert oder von ihm abgeholt wird oder, falls Ralawise erfolglos versucht hat, die Ware auszuliefern, Zeitpunkt, an dem Ralawise diesen Lieferversuch unternommen hat.

Lieferort: Der Ort, an den die Lieferung der Ware erfolgen soll.

Ware: Alle Güter, die laut vertraglicher Vereinbarung von Ralawise an den Käufer geliefert werden sollen (darunter auch Teil(e) dieser Güter).

Ralawise: Ralawise Limited, eingetragen und registriert in England und Wales unter der Gesellschaftsnummer 1362849 und geschäftsansässig in Unit 112, Tenth Avenue, Zone 3, Deeside Industrial Park, Deeside, Flintshire, CH5 2UA, der Lieferant der Ware.

1.2 Ein Verweis auf ein bestimmtes Gesetz bezieht sich auf dieses Gesetz in seiner aktuellen Fassung, unter Berücksichtigung jedes Nachtrags, jeder Erweiterung, Anwendung oder Wiederinkraftsetzung, und beinhaltet jede nachrangige Vorschrift, die zum Zeitpunkt seiner Gültigkeit erlassen wurde. Sämtliche EU-Gesetze, -Richtlinien oder -Verordnungen, die aktuell auf diesen Vertrag Anwendung finden, werden im Falle des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU durch sämtliche an ihre Stelle tretenden englischen oder walisischen Gesetze oder Rechtsverordnungen ersetzt.

1.3 Im Singular vorkommende Wörter schließen den Plural ein und umgekehrt.

1.4 Die Überschrift einer Bedingung hat keine Auswirkung auf ihre Auslegung.

2. ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN

2.1 Vorbehaltlich von Änderungen laut Punkt 2.3 wird der Vertrag zu diesen Bedingungen und unter Ausschluss aller sonstigen Bedingungen geschlossen (auch unter Ausschluss allgemeiner Geschäftsbedingungen, die der Käufer vorgeblich auf Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen oder sonstige Unterlagen anwendet).

2.2 Keine in der Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einer sonstigen Unterlage des Käufers unterstützte, aufgeführte oder enthaltene Bedingung ist Teil des Vertrags, nur weil dieser auf die entsprechende Unterlage verweist.

2.3 Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Ralawise-Verkäufe, und jede Veränderung dieser Bedingungen sowie jede Darstellung der Ware bleibt ohne Wirkung, bis sie ausdrücklich schriftlich und mit Unterschrift eines Ralawise-Direktors genehmigt wurde. Der Käufer erklärt, sich auf keine Aussage, kein Versprechen und keine Darstellung zu stützen, das oder die außerhalb dieses Vertrags von Ralawise oder im Namen von Ralawise gemacht oder gegeben wurde. Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen enthalten keine Bestimmung, die die Haftung von Ralawise im Falle betrügerischer Falschdarstellung ausschließen oder begrenzen könnte.

2.4 Jeder Auftrag sowie jede Annahme eines Warenangebots von Ralawise durch den Käufer gilt als Absicht des Käufers, die Ware zu diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen zu erwerben.

2.5 Kein vom Käufer erteilter Auftrag gilt als von Ralawise angenommen, solange Ralawise diese Annahme nicht auf beliebigem Wege bestätigt oder (falls dies früher eintritt) die Ware an den Käufer ausliefert.

2.6 Der Käufer stellt sicher, dass seine Auftragsbedingungen und alle geltenden Spezifikationen vollständig und exakt sind.

2.7 Jedes von Ralawise abgegebene Angebot kann von Ralawise nach eigenem Ermessen geändert werden, wobei es dem Kunden offensteht, diese Änderung zu akzeptieren, sofern das Angebot nicht zuvor von Ralawise zurückgenommen wurde oder die Zeitspanne für die Annahme abgelaufen ist.

2.8 Ralawise kann nach eigenem Ermessen Marken- und Eigenmarken-Produkte an berechtigte Kunden verkaufen. Falls es zu solchen Verkäufen kommt, verzichtet der betreffende Käufer darauf:
(a) die Produkte auf eine Art und Weise zu bewerben, zu fördern, vertreiben, verkaufen oder zu vermarkten, die die Inhaber der Marke oder Eigenmarke verunglimpft, falsch darstellt oder beleidigt, und
(b) die Produkte unter Verwendung einer illegalen, täuschenden, unerwünschten oder missbräuchlichen Werbe-, Marketing- oder Verkaufsstrategie, einschließlich von ruinösen oder Lockvogelpreisen, Lockvogeltaktiken oder negativen Verkaufspraktiken zu vertreiben oder zu verkaufen.

3. BESCHREIBUNG

3.1 Die Menge und Beschreibung der Ware entspricht den Aufzeichnungen von Ralawise, welche als absoluter Nachweis der vom Käufer erteilten Bestellung gelten.

3.2 Sämtliche Muster, Zeichnungen, beschreibenden Aspekte, Spezifikationen (auch zu Größe und Farbe) sowie Werbematerialien, die von Ralawise ausgegeben oder bereitgestellt wurden, sowie sämtliche Beschreibungen und Abbildungen in Katalogen oder Broschüren von Ralawise werden zum ausschließlichen Zweck der Vermittlung einer ungefähren Vorstellung der beschriebenen Ware ausgegeben oder veröffentlicht. Sie sind nicht Teil des Vertrags.

3.3 Größe, Stil, Stoffe, Spezifikation, Qualität und Farbe und/oder andere die Ware betreffenden Aspekte sind vom Käufer bei Erhalt der Ware zu prüfen. Es obliegt allein dem Käufer zu prüfen, ob die erhaltene Ware seiner Bestellung entspricht.

3.4 Ralawise räumt keine ausdrückliche oder implizite Garantie für die Eignung der Ware für den Zweck, zu dem der Käufer sie ausgewählt hat, ein.

3.5 Der Käufer erkennt an, dass es zu Farbschwankungen zwischen den einzelnen Posten kommen kann und Ralawise nicht dafür haftbar gemacht werden kann.

3.6 Der Käufer erkennt an, dass kein auf die Vorlage oder Prüfung einer Warenprobe beim/durch den Käufer folgender Verkauf als Verkauf nach Muster zu betrachten ist.

4. LIEFERUNG

4.1 Sofern Ralawise nicht schriftlich einer anderen Vereinbarung zugestimmt hat, gilt der Geschäftssitz von Ralawise als Lieferort. Abholungen am Ralawise-Geschäftssitz sind nur von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.30 Uhr zulässig.

4.2 Möchte der Käufer die Ware an einen anderen Ort als den Ralawise-Geschäftssitz geliefert haben, muss er einen speziellen Antrag auf einen alternativen Lieferort stellen und die entsprechenden Liefergebühren bezahlen.

4.3 Der Käufer holt die Ware innerhalb von 7 Tagen nach der Mitteilung über die Abholbereitschaft durch Ralawise ab.

4.4 Sämtliche von Ralawise für die Auslieferung der Ware genannten Termine (darunter auch die zu ihrer Abholbereitschaft) sind ausschließlich Richtwerte; falls sich der Käufer hundertprozentig darauf verlässt, tut er dies auf eigene Gefahr. Die Lieferzeit ist ein Schätzwert und kann zum Zeitpunkt der Bestellung nicht gewährleistet werden. Sind keine Termine angegeben erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Zeit (wobei letztlich Ralawise darüber entscheidet, was angemessen ist).

4.5 Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet Ralawise weder für direkte, indirekte oder Folgeverluste (unter diese drei Begriffe fallen auch rein wirtschaftliche Verluste, Gewinnausfälle, Geschäftsverluste, die Aufzehrung des Firmenwerts und ähnliche Verluste), noch für Kosten, Schäden, Aufwendungen oder Ausgaben, die direkt oder indirekt aus der verspäteten Auslieferung der Ware resultieren (auch wenn diese auf eine Nachlässigkeit von Ralawise zurückzuführen ist). Außerdem berechtigt eine Lieferverzögerung den Käufer nicht, den Vertrag zu beenden oder zu annullieren, es sei denn seit dem als Richtwert genannten Liefertermin sind mindestens 180 Tage verstrichen.

4.6 Hat der Käufer eine Warenlieferung an den Lieferort durch die Post beantragt, haftet Ralawise nicht für die nicht oder verspätet erfolgte Lieferung der Ware, es sei denn der Grund für diese nicht oder verspätet erfolgte Lieferung ist darauf zurückzuführen, dass Ralawise die Ware an eine falsche Adresse geschickt hat. Davon abgesehen und vorbehaltlich von Klausel 12.3 schließt Ralawise jede Haftung für eine nicht erfolgte Auslieferung von per Post versandter Ware aus.

4.7 Sollte der Käufer die Lieferung von lieferbereiter Ware aus irgendeinem Grund ablehnen oder sollte Ralawise nicht zur Auslieferung in der Lage sein, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen erteilt oder Unterlagen, Lizenzen oder Genehmigungen nicht bereitgestellt hat: (a) geht das Risiko an der Ware an den Käufer über (auch für Verlust oder Beschädigung durch Nachlässigkeit von Seiten Ralawise'); (b) gilt die Ware als zugestellt, und (c) kann Ralawise die Ware bis zur Lieferung lagern, wobei der Käufer für sämtliche daraus entstehenden Kosten und Ausgaben haftet (einschließlich unter anderem der Lager- und Versicherungskosten).

4.8 Der Käufer stellt am Lieferort auf eigene Kosten angemessene und geeignete Ausrüstungen und Arbeitskräfte zum Entladen der Ware und allgemein zu ihrer Annahme bereit.

4.9 Falls Ralawise dem Käufer eine Warenmenge liefert, die bis zu 10% über oder unter der bestellten Menge liegt, ist der Käufer nicht befugt, die Ware oder Teile davon aufgrund dieser Über- oder Unterschreitung abzulehnen und bezahlt diese Güter anteilsmäßig zum Vertragspreis.

4.10 Möglicherweise liefert Ralawise die Ware in Teilsendungen aus. Jede Teilsendung wird gemäß den Vertragsbestimmungen berechnet und bezahlt.

4.11 Jede Teilsendung stellt einen separaten Vertrag dar, und keine Stornierung oder Beendigung eines eine Teilsendung betreffenden Vertrags berechtigt den Käufer zur Ablehnung oder Stornierung eines anderen Vertrags oder einer anderen Teilsendung.

4.12 Liegt der Lieferort außerhalb des Vereinigten Königreichs:
(a) Beschafft der Käufer alle nötigen Importlizenzen, Genehmigungen und sonstigen Einwilligungen, die für den Kauf der Ware erforderlich sind.
(b) Hält sich der Käufer an alle geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes, für das die Produkte bestimmt sind. Ralawise haftet nicht für einen Gesetzesverstoß des Käufers.
(c) Geht das Risiko und die Haftung für die Ware an den Käufer über, sobald die Ware an den zur Auslieferung der Ware benannten Spediteur übergeben wurde, und der Käufer schließt eine angemessene Versicherung für die Transitware ab.
(d) Können Großaufträge zusätzliche Kosten oder verlängerte Lieferzeiten zur Folge haben. Gegebenenfalls können Sie sich mit einem Mitglied unseres Kundendienstes darüber unterhalten.

4.13 Bezahlt der Kunde einen Premiumlieferdienst, kann die Auslieferung ab 7.00 Uhr morgens erfolgen. Ist der Kunde nicht in der Lage, die Lieferung zu dieser Uhrzeit in Empfang zu nehmen, kann (nach dem Ermessen von Ralawise) Klausel 8 zur Anwendung kommen.

5. NICHTLIEFERUNG

5.1 Die anlässlich der Abfertigung am Ralawise-Geschäftssitz von Ralawise erfasste Menge einer Warensendung gilt als beweiskräftiger Nachweis der vom Käufer bei Lieferung empfangenen Menge, es sei denn, der Käufer kann einen beweiskräftigen Nachweis des Gegenteils erbringen (eine Aussage eines Mitarbeiters des Käufers gilt nicht als solcher Nachweis).

5.2 Ralawise haftet nicht für die Nichtlieferung der Ware (auch bei eigener Nachlässigkeit), es sei denn der Käufer informiert Ralawise innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag, an dem die Warenlieferung bei normalem Gang der Dinge hätte erfolgen müssen, über die nicht erfolgte Lieferung.

5.3 Die Haftung von Ralawise für eine nicht erfolgte Warenlieferung beschränkt sich auf den Ersatz der Ware innerhalb einer angemessenen Zeit oder die Ausstellung einer Gutschrift anteilsmäßig zum Vertragspreis bezogen auf jede für diese Ware erstellte Rechnung.

6. RISIKO/EIGENTUM

6.1 Vorbehaltlich von Klausel 4.12 (c) geht das Risiko an der Ware ab dem Lieferzeitpunkt an den Käufer über.

6.2 Das Eigentum an der Ware geht erst an den Käufer über, wenn Ralawise sämtliche Beträge (bar oder in Form von verrechneten Mitteln) erhalten hat, die geschuldet werden in Zusammenhang mit:
(a) der Ware, und
(b) sämtlichen anderen Beträgen, die der Käufer Ralawise aus irgendeinem Grund jetzt oder in Zukunft schuldet.

6.3 Bis zum Eigentumsübergang an den Käufer, muss der Käufer folgendes beachten:
(a) Er verwahrt die Ware treuhänderisch für Ralawise;
(b) Er lagert die Ware (kostenfrei für Ralawise) getrennt von all seinen anderen Gütern oder den Gütern einer Drittpartei, sodass sie ganz einfach als Ralawise-Eigentum erkennbar bleibt;
(c) Er darf keine Kennzeichnung oder Verpackung auf der oder mit Bezug auf die Ware zerstören, verunstalten oder verhüllen, und
(d) Er hält die Ware in einen zufriedenstellenden Zustand und versichert sie für Ralawise und zur Zufriedenheit von Ralawise in voller Höhe gegen sämtliche Risiken. Auf Anfrage legt der Käufer Ralawise die Versicherungspolice vor.

6.4 Im Falle von Waren, die der Käufer speziell zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hat, kann der Käufer diese noch vor dem Eigentumsübergang im Zuge seines normalen Geschäftsgangs verkaufen.

6.5 Das Eigentumsrecht des Käufers an der Ware endet sofort, wenn:
(a) der Käufer Schritte in Zusammenhang mit einer eigenen (auch möglichen oder wahrscheinlichen) Insolvenz einleitet oder solche Schritte gegen ihn eingeleitet werden, oder
(b) der Käufer auf Bilanz- oder Cashflow-Basis nicht in der Lage ist, fällige Forderungen zurückzuzahlen, oder
(c) der Käufer Ware mit einer Hypothek oder anderweitig belastet.

6.6 Sollten sich Umstände ergeben, die das Eigentumsrecht des Käufers an der Ware beenden oder beenden könnten, hat der Käufer Ralawise unverzüglich darüber zu informieren. Versäumt es der Käufer, Ralawise zu informieren, verwahrt der Käufer die Ware solange treuhänderisch für Ralawise, bis die Ware von Ralawise beim Käufer abgeholt wurde.

6.7 Ralawise ist befugt, die Bezahlung der Ware einzufordern, auch wenn das Eigentum an der Ware noch nicht von Ralawise übergegangen ist.

6.8 Der Käufer räumt Ralawise, den Ralawise-Vertretern und -Mitarbeitern eine unwiderrufliche und zu jeder Zeit geltende Genehmigung zum Betreten sämtlicher Räume, in denen die Ware gelagert ist oder sein könnte, ein, damit diese inspiziert werden kann. Ebenso gilt diese Genehmigung bei einer Beendigung des Eigentumsrechts des Käufers für die Abholung der Ware.

6.9 Kann Ralawise nicht erkennen, ob es sich bei einer Ware um die Güter handelt, für die das Eigentumsrecht des Käufers abgelaufen ist, wird davon ausgegangen, dass der Käufer sämtliche von Ralawise an den Käufer verkauften Güter dieser Art mit dem Auftrag, in dem diese dem Käufer in Rechnung gestellt wurden, weiterverkauft hat.

6.10 Bei Vertragsende aus welchem Grund auch immer bleiben die Rechte von Ralawise (nicht jedoch die des Käufers) aus dieser Klausel 6 weiterhin in Kraft.

7. PREIS

7.1 Sofern Ralawise nicht schriftlich (auch per E-Mail) einer anderen Vereinbarung zugestimmt hat, gilt als Warenpreis der Preis laut der veröffentlichten und bei Auftragserteilung gültigen Ralawise-Preisliste. Ralawise behält jedoch das uneingeschränkte Recht zur Änderung des Warenpreises zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Versendung, es sei denn die Preisänderung lässt die Preise um mehr als 15% gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Preis ansteigen. In diesem Fall hat der Käufer die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren, sofern die Ware nicht individuell für den Kunden angepasst wurde, denn dann entfällt das Recht auf Stornierung.

7.2 Bezahlt der Kunde den Warenpreis nicht in britischen Pfund Sterling, wird der Sterling-Gegenwert des veröffentlichten Preises auf der Grundlage des von der Ralawise-Bank angewendeten und zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Wechselkurses berechnet.

7.3 Die Lieferkosten entsprechen den zum Liefertermin oder angenommenen Liefertermin auf der Ralawise-Website genannten oder dem Käufer anderweitig durch Ralawise mitgeteilten Kosten.

8. WARENRÜCKGABE

8.1 Sofern dem Käufer nicht gemäß diesen Bedingungen ein Rückgaberecht eingeräumt wird, gilt jeder Verkauf als endgültig. Ralawise erkennt jedoch vorbehaltlich der Bedingungen dieser Klausel an, dass es Gelegenheiten geben kann, bei denen eine Rückgabe durch den Käufer akzeptiert werden sollte, und Ralawise entscheidet von Fall zu Fall über eine solche Rücknahme (ist jedoch in keiner Weise dazu verpflichtet). Für die Zwecke dieser Klausel werden Waren, die der Käufer zurückgeben möchte, als "Rückwaren" bezeichnet.

8.2 Ralawise akzeptiert Rückgaben nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
(a) Der Käufer gibt eine korrekte Rechnungs- und Versandscheinnummer für die Rückware an;
(b) Ralawise hat eine gültige Rückgabegenehmigung für die Rückware ausgegeben;
(c) Als Rücknahmegebühr bezahlt der Käufer Ralawise einen Betrag, der entweder £30 (oder ggf. dem Euro-Gegenwert) oder 20% des Preises der Rückware entspricht (nach Ralawise' Ermessen);
(d) Die Rückware darf nicht getragen (und nicht anprobiert) worden sein und muss in ihrer ungeöffneten Originalverpackung zurückgegeben werden;
(e) Die Rückware muss mit der gesamten mit der Ware gelieferten Dokumentation zurückgegeben werden;
(f) Ralawise behält sich das Recht zur Ablehnung von Rückware vor, wenn diese von Ralawise als für den Wiederverkauf ungeeignet erachtet wird; (g) Der Käufer:
(i) bezahlt entweder für die Rückgabe der Rückware und organisiert diese; oder
(ii) bezahlt eine Gebühr in Höhe von £15/€18 pro Rückware-Paket, falls Ralawise die Rücknahme akzeptiert. Falls der Ralawise-Spediteur die Rückware abholen möchte und diese Abholung durch ein Verschulden des Käufers nicht möglich ist, fällt für den Käufer eine Gebühr in Höhe von £15/€18 an Ralawise an.
(h) Der Wert der Rückware darf nicht über 3% der Gesamtkaufsumme des Käufers bei Ralawise in den vorausgegangenen 12 Monaten liegen. Liegt der Wert der Rückware über 3% und unabhängig davon, ob die Rückgabe mit Ralawise' Einwilligung erfolgt oder nicht, kann nach Ermessen von Ralawise eine Rücknahmegebühr in Höhe von 25% des Preises der fraglichen Rückware erhoben werden (wobei diese Gebühr bei mindestens £50 oder dem entsprechenden Euro-Gegenwert liegt).

8.3 Folgende Ware kommt gemäß dieser Klausel nicht für eine Rückgabe in Frage:
(a) Sämtliche Produkte aus dem Sortiment Result Air Down;
(b) Unterwäsche;
(c) Verbrauchsgüter (laut aktueller Definition von Ralawise);
(d) Sämtliche Waren, die nicht zum Kernbestand von Ralawise gehören (laut aktueller Definition von Ralawise);
(e) Sämtliche Waren, die als Sonderanfertigung vom Käufer bestellt wurden (zum Beispiel bestickte und/oder personalisierte Ware);
(f) Muster;
(g) Sämtliche Waren, die ab Lieferung länger als 28 Tage im Besitz des Käufers waren;
(h) Raladeal-Produkte;
(i) ausgelaufene Produktreihen;
(j) Saisonprodukte;
(k) Sämtliche Waren, die dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit und/oder der Hygiene des Trägers dienen. Als (ausgewählte) Beispiele dienen Signalkleidung, Kopfhörer, Gesichtsmasken und Brillen.

8.4 Falls von Ralawise versendete Ware aufgrund einer vom Käufer falsch angegebenen Adresse (oder eines sonstigen, die Ware betreffenden falschen Aspekts) zurückgegeben wird, hat der Käufer zusätzlich zur eventuell anfallenden Rücknahmegebühr eine Entschädigung in Höhe von £10.00 (oder im Euro-Gegenwert) an Ralawise zu bezahlen.

9. STEUER

9.1 Der Warenpreis und alle sonstigen Kosten verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (falls zutreffend) und ohne Kosten und Aufwendungen für Verpackung, Be- und Entladung, Transport und Versicherung, welche vom Käufer gegebenenfalls zusätzlich zum Warenpreis entrichtet werden müssen.

9.2 Falls der Käufer Waren für eine Lieferung außerhalb des Vereinigten Königreichs bestellt, können für diese Lieferung Export- und/oder Importgebühren und -steuern anfallen. Der Käufer haftet für die Bezahlung dieser Export- und/oder Importgebühren und -steuern. Fallen für Ralawise Exportkosten an, sind diese vom Käufer innerhalb von 7 Tagen ab Einforderung dieser Kosten durch Ralawise an Ralawise zu erstatten.

9.3 Der Kunde haftet in vollem Umfang für die korrekte Abrechnung sämtlicher Gebühren, die er in Zusammenhang mit Geschäften mit Ralawise zu entrichten hat.

10. ZAHLUNG

10.1 Sofern nichts anderes mit Ralawise vereinbart wurde, muss ein Käufer, für den keine Kreditbedingungen gelten, die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung bezahlen.

10.2 Ralawise kann einem Käufer auf eigenes Ermessen Kreditbedingungen für die Zahlung einräumen. Mit der Beantragung eines Kredits garantiert der Käufer, dass (i) die Ware im Rahmen seiner Geschäfte erworben wird und (ii) dass ihm zum Zeitpunkt einer Bestellung keine Umstände bekannt sind, die darauf hindeuten könnten, dass der Käufer die Ware nicht bezahlen kann. Ralawise ist in keiner Weise verpflichtet, dem Käufer einen Kredit einzuräumen. Stimmt Ralawise jedoch einer Bereitstellung der Ware auf Kredit zu, gilt Folgendes:
(a) Der Kredit wird dem Käufer nur gewährt, wenn Ralawise schriftlich zugestimmt hat.
(b) Wurde ein Kredit eingeräumt, wird die Zahlung innerhalb von dreißig Tagen ab Lieferdatum fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
(c) Die Ware wird nicht versendet, wenn ein Käuferkonto notleidend ist oder das Kreditlimit überschritten wurde.

10.3 Eine Zahlung gilt erst als erhalten, wenn Ralawise die entsprechenden Mittel erhalten hat. Ralawise hat Anspruch auf Bezahlung sämtlicher Waren, auch wenn keine Rechnung erstellt wurde. Die Erstellung und/oder Ausgabe einer Rechnung gilt nicht als Vorbedingung für Ralawise' Zahlungsanspruch.

10.4 Die Einhaltung des Zahlungstermins ist wesentlich für die Vertragserfüllung.

10.5 Alle Zahlungen, auf die Ralawise laut Vertrag Anspruch hat, werden bei Vertragsende ungeachtet jeder anderen Bestimmung sofort fällig.

10.6 Falls Zahlungen mit einer Kreditkarte getätigt werden, steht es Ralawise frei, zusätzlich zur Rechnungssumme eine Gebühr zu erheben, die der Gebühr entspricht, die Ralawise dem Kreditkartenanbieter oder -betreiber schuldet.

10.7 Vorbehaltlich der Klausel 10.8 hat der Käufer alle laut Vertrag geschuldeten Zahlungen in voller Höhe ohne Abzug wegen Gegenrechnung, Gegenforderung, Rabatt, Nachlass oder aus sonstigen Gründen zu entrichten, es sei denn der Käufer ist im Besitz eines gültigen Gerichtsbeschlusses, der die Zahlung einer Summe in Höhe dieses Abzugs durch Ralawise an den Käufer anordnet.

10.8 Ralawise kann ein Skonto für Sofortzahlung in einer mit dem Kunden vereinbarten Höhe einräumen. Der Zeitraum, in dem diese Zahlung erfolgen muss, um als Sofortzahlung zu gelten, wird ebenfalls zwischen Ralawise und dem Kunden vereinbart. Erfolgt die Zahlung nicht sofort, hat Ralawise Anspruch auf die Zahlung in voller Höhe ohne Abzug.

10.9 Ralawise hat ein allgemeines und besonderes Sicherungsrecht an sämtlichen Geldbeträgen und Besitztümern, die im Eigentum des Käufers stehen oder für die diese einen Eigentumsanspruch hat und die sich im Besitz von Ralawise oder seinen Vertretern befinden. Ralawise kann diese als Käuferagent verkaufen, um die Schulden des Käufers gegenüber Ralawise zu verringern.

10.10 Bezahlt der Käufer eine laut Vertrag an Ralawise geschuldete Summe nicht, fallen für ihn ab dem Fälligkeitstag Zinsen für diese Summe an, und zwar in Höhe von 2% pro Kalendermonat für den Teil der Zahlung, der überfällig ist. Die Zinsen bleiben auch nach einem Urteil fällig. Ralawise behält sich das Recht vor, Zinsen kraft Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 (Gesetz zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr) zu fordern. Neben dem Vorstehenden haftet der Käufer für die Bezahlung sämtlicher für Ralawise und/oder Ralawise-Vertreter in Zusammenhang mit offenen Summen, die der Käufer Ralawise schuldet, anfallenden Kosten/Aufwendungen/Gebühren (einschließlich MwSt.).

10.11 Für zurückgehende oder vorgelegte Schecks fällt eine Gebühr in Höhe von £20.00/€24 pro Vorlage an.

11. QUALITÄT

11.1 Ralawise ist nicht Hersteller der Ware, und daher erkennt der Käufer hiermit an, dass Ralawise keine Garantien für die Qualität der Ware abgeben kann. Somit räumt Ralawise keine ausdrücklichen oder impliziten Garantien für die Produktqualität ein, und solche Garantien werden hiermit vom Vertrag ausgeschlossen.

11.2 Auf schriftliche Anfrage des Käufers bemüht sich Ralawise - ohne dazu verpflichtet zu sein -, eine vom Hersteller erhaltene Garantie oder Gewährleistung an den Käufer weiterzugeben, sofern eine solche existiert.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

12.1 Die nachfolgenden Bestimmungen umfassen die komplette finanzielle Haftung von Ralawise (einschließlich der Haftung für Versäumnisse seiner Mitarbeiter, Vertreter und Vertragspartner) gegenüber dem Käufer bei:
(a) einem Verstoß gegen diese Bedingungen;
(b) Nutzung oder Weiterverkauf von Waren oder eines Produkts, in dem die Ware enthalten ist, durch den Käufer; und
(c) einer Darstellung, Aussage oder einer unerlaubten Handlung oder einem Versäumnis einschließlich einer Nachlässigkeit in Zusammenhang mit dem Vertrag;
(d) jeder anderen Angelegenheit in Zusammenhang mit dem Verkauf oder zukünftigen Verkauf der Ware.

12.2 Sämtliche aus dem Gesetz oder dem Gewohnheitsrecht abgeleiteten Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen sind im gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgenommen.

12.3 Keine der Vertragsbestimmungen schließt die Haftung von Ralawise in folgenden Fällen aus oder begrenzt sie:
(a) bei Tod oder Körperverletzung aufgrund einer Nachlässigkeit von Ralawise; oder
(b) laut Abschnitt 2(3), Consumer Protection Act 1987 (Verbraucherschutzgesetz); oder
(c) in Fällen, deren (versuchter) Haftungsausschluss durch Ralawise ungesetzlich ist; oder
(d) bei Betrug oder betrügerischer Falschdarstellung.

12.4 Vorbehaltlich der Bestimmungen 12.2 und 12.3 gilt:
(a) Ralawise' Gesamthaftung im Rahmen der Vertragshaftung, Delikthaftung (einschließlich bei Nachlässigkeit oder Verletzung einer Gesetzespflicht), Falschdarstellung, Wiedergabe oder aus sonstigen Gründen, die sich aus der Erfüllung oder vorgesehenen Erfüllung des Vertrags ergibt, ist nach Wahl von Ralawise beschränkt auf entweder: (i) die Reparatur oder den Austausch der Ware (oder den betreffenden Teil der Ware), vorausgesetzt der Käufer gibt die zu ersetzende Ware oder den betroffenen Teil davon auf Ralawise' Anfrage auf eigene Kosten zurück; oder (ii) die Erstattung des für die Ware bezahlten Preises.
(b) Ralawise haftet dem Käufer gegenüber nicht für rein wirtschaftliche Verluste, Gewinnausfälle, Geschäftsverluste, die Aufzehrung des Firmenwerts oder sonstige Verluste, unabhängig davon, ob diese direkt, indirekt oder als Folge auftreten, und auch nicht für Schadenersatzklagen, die sich (aus welchem Grund auch immer) in Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.

12.5 Die Haftung von Ralawise steht ausschließlich in Zusammenhang mit der Ware selbst. Wird die Ware in Zusammenhang mit anderen Gütern oder Produkten angewendet oder verwendet, haftet Ralawise nicht für Verluste oder Schäden an diesen Produkten oder für Verluste und Schäden, die aus oder in Zusammenhang mit diesen Produkten entstehen.

12.6 Ralawise empfiehlt dem Kunden, Ware vor ihrer An- oder Verwendung in Zusammenhang mit anderen Produkten zu testen. Handelt es sich bei der Ware um eine Ausrüstung, die der Käufer nutzen wird, wird diesem eine geeignete Schulung (möglichst durch den Hersteller) zu Betrieb, Nutzung, Wartung und Sicherheit der Ware dringend empfohlen. Ralawise haftet nicht für Probleme, die in Zusammenhang mit der Ware entstehen, wenn der Käufer diese nicht getestet hat und/oder keine geeignete Schulung erhielt und das (die) entstandene(n) Problem(e) durch eine solche Schulung hätte behoben werden können.

12.7 Ralawise haftet nicht für Vertragsbruch in Bezug auf die Ware oder sonstige sie betreffende Angelegenheiten, wenn:
(a) der Käufer die Ware nach der Meldung eines Defekts weiter verwendet; oder
(b) der Defekt entsteht, weil der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Ralawise zu Lagerung, Installation, Verpackung, Nutzung oder Wartung der Ware oder (falls es keine Anweisungen gibt) die gute Geschäftspraxis nicht eingehalten hat; oder
(c) wenn der Käufer die Ware ohne schriftliche Genehmigung durch Ralawise abändert oder repariert;
(d) der Käufer für das Problem verantwortlich ist, welcher Art es auch sein mag.

12.8 Der Käufer erkennt an, dass der für die Ware bezahlte Preis zum Teil auf den Umfang des Risikos zurückzuführen ist, das Ralawise eingehen kann. Möchte der Käufer, dass Ralawise ein höheres Risiko eingeht, kann er Ralawise einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten und es kann ein höherer Warenpreis vereinbart werden, der dieses größere Risiko für Ralawise widerspiegelt. Unabhängig vom für die Ware bezahlten Preis erkennt der Käufer hiermit an, dass der Umfang des von Ralawise akzeptierten Risikos bezogen auf den Warenpreis angemessen ist.

13. BEENDIGUNG

13.1 Bricht der Käufer eine Bestimmung dieses Vertrags oder wird er insolvent oder ist dies nach begründeter Ansicht von Ralawise wahrscheinlich, kann Ralawise (ungeachtet der anderen Rechte) diese Vereinbarung unverzüglich beenden. Wird dieser Vertrag durch Ralawise beendet:
(a) hat Ralawise Anspruch auf sofortige Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Summen, egal ob für diesen oder einen anderen Vertrag und einschließlich aller Beträge, die aufgrund eines von Ralawise dem Käufer eingeräumten Kredits noch offen stehen;
(b) ist Ralawise von jeder Verpflichtung zur Auslieferung der Ware freigestellt, sofern diese nicht bereits vor der Vertragsbeendigung ausgeliefert wurde.

13.2 Wenn Sie Ihr Konto bei uns schließen, Ihre bei uns gespeicherten Daten ändern oder ergänzen möchten, wenden Sie sich bitte an marketing@ralawise.com.

14. ÜBERTRAGUNG

14.1 Ralawise kann den Vertrag oder einen Teil davon an eine beliebige Person, Firma oder Gesellschaft übertragen.

14.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ralawise zu übertragen.

15. HÖHERE GEWALT

Ralawise behält sich das Recht vor, das Lieferdatum zu verschieben oder den Vertrag aufzuheben bzw. die Menge der vom Käufer bestellten Ware zu ändern (ohne Verpflichtung gegenüber dem Käufer), wenn das Unternehmen durch Umstände, die nicht im Einflussbereich von Ralawise stehen, von der Geschäftsabwicklung abgehalten oder dabei aufgehalten wird. Zu solchen Umständen zählen unter anderem unvorhersehbare Ereignisse, Regierungsmaßnahmen, Krieg oder nationaler Notstand, Terrorakte, Proteste, Aufstände, Bürgeraufruhr, Brand, Explosion, Überschwemmung, Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder sonstige arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen (egal ob das Personal einer Vertragspartei betroffen ist oder nicht) oder Auflagen oder Verzögerungen für Spediteure bzw. die Tatsache, dass angemessene oder geeignete Materialien nicht oder nur verspätet zu bekommen sind, wobei der Käufer, wenn das fragliche Ereignis über einen zusammenhängenden Zeitraum von 180 Tagen hinaus andauert, berechtigt ist, Ralawise schriftlich von der Vertragsaufhebung in Kenntnis zu setzen.

16. NUTZUNG DER WEBSITE

16.1 Der Käufer darf die Ralawise-Website nicht in einer Art und Weise nutzen, die sie schädigt oder schädigen könnte bzw. ihre Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit beeinträchtigt; oder in einer Art und Weise, die ungesetzlich, unrechtmäßig, betrügerisch oder schädlich ist bzw. mit einem ungesetzlichen, unrechtmäßigen, betrügerischen oder schädlichen Zweck oder einer ebensolchen Aktivität in Verbindung steht.

16.2 Der Käufer darf die Ralawise-Website nicht dazu nutzen, Materialien, die Spyware, Computerviren, Trojaner, Würmer, Keylogger, Rootkits oder sonstige Schadware enthalten, zu kopieren, zu speichern, zu hosten, weiterzuleiten, zu versenden, zu nutzen, veröffentlichen oder zu verbreiten.

16.3 Der Käufer darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Ralawise keine systematische oder automatisierte Datenerhebung (darunter unter anderem Scraping, Datenauswertung, Datenextrahierung und Datensammlung) betreiben und keine Inhalte dieser Website oder mit ihr in Zusammenhang stehenden Inhalte scannen oder zum Zweck der Auswertung untersuchen.

16.4 Der Käufer darf die Ralawise-Website nicht zur Übermittlung oder zum Senden unangeforderter Geschäftsmitteilungen verwenden.

16.5. Websites von Drittparteien Die Website kann Links zu anderen Websites und Drittpartei-Inhalten über Produkte und Dienstleistungen enthalten, entweder direkt oder indirekt in Form von Rahmen. Wann immer möglich weisen wir auf die Erstellung solcher Links hin. Wir können nicht für Drittpartei-Inhalte oder die Verfügbarkeit von Drittpartei-Websites haftbar gemacht werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für Drittpartei-Inhalte oder Angebote, Vorschläge oder Ratschläge (darunter auch Kommentare, Meinungen oder Empfehlungen) Dritter. Sie müssen die Informationen und die Details der Angebote solcher Drittparteien überprüfen. Drittpartei-Inhalte und Produkte und Dienstleistungen Dritter, die auf der Website verfügbar sind oder auf die von der Website aus verlinkt wird, unterliegen den gesonderten Bedingungen und Datenschutzbestimmungen der betreffenden Drittpartei.

17. ALLGEMEIN

17.1 Jedes Ralawise mit diesem Vertrag eingeräumte Recht und jede darin erlaubte Maßnahme besteht ungeachtet jedes anderen Rechts oder jeder anderen Maßnahme, sei sie Vertragsbestandteil oder nicht.

17.2 Wird eine Vertragsbestimmung von einem Gericht, Strafgericht oder einer Verwaltungsbehörde des zuständigen Gerichtsstands für ganz oder in Teilen illegal, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen erklärt, wird sie im Umfang dieser Illegalität, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit aus dem Vertrag genommen und die übrigen Bestimmungen bzw. der Rest dieser Bestimmung behalten ihre volle Wirksamkeit.

17.3 Verzichtet Ralawise (vorläufig) auf die Durchsetzung oder volle Durchsetzung einer Vertragsbestimmung, darf dies nicht als Verzicht auf ein vertraglich zugesichertes Recht verstanden werden.

17.4 Ralawise überwacht und zeichnet gelegentlich Telefongespräche zwischen dem Unternehmen und dem Käufer (oder einem potenziellen Käufer) auf.

17.5 Jede Nichtahndung eines Verstoßes oder Versäumnisses des Käufers durch Ralawise im Rahmen der Vertragsbestimmungen darf nicht als Verzicht auf Ahndung eines späteren Verstoßes oder Versäumnisse betrachtet werden und hat keinerlei Einfluss auf die übrigen Vertragsbestimmungen.

17.6 Die Vertragsparteien verzichten darauf, dass eine Vertragsbestimmung kraft des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 (Vertragsgesetz Rechte Dritter) durch eine Person, die keine Vertragspartei ist, durchgesetzt werden kann.

17.7 Die Erstellung, Existenz, der Aufbau, die Erfüllung, Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrags unterliegen englischem Recht, und die Parteien unterstehen der ausschließlichen Rechtsprechung der englischen und walisischen Gerichte.

17.8 Für alle Ausrüstungen fallen Frachtkosten an. ALLE TRANSAKTIONEN UNTERLIEGEN DEN VOLLSTÄNDIGEN ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN DES UNTERNEHMENS. Fehler sind möglich: Alle Güter müssen gleich bei Erhalt überprüft werden, da getragene, bedruckte, bestickte, gewaschene oder anderweitig verarbeitete Güter nicht zurückgegeben werden können. BITTE BEACHTEN: Wir empfehlen in jedem Fall, dass die Katalogware auf ihre Eignung für den Zweck einer Anwendung überprüft wird, auch durch Anprobe. Jede Veränderung an einer Ware führt dazu, dass sie nicht zurückgegeben werden kann. ALLE IN DIESER BROSCHÜRE ANGEGEBENEN ODER ABGEBILDETEN FARBEN UND GRÖSSEN DIENEN NUR ALS RICHTWERTE. Einige Farbsymbole weichen von der tatsächlichen Farbe ab. Graumeliert, Asche, Denim, ausgewaschen und Vintage sind Beispiele für Farben/Stile, die nicht exakt wiedergegeben werden können. Falls es bei Farbsymbolen zu Verwirrungen kommt, kann Ralawise nicht für eventuelle Verluste verantwortlich gemacht werden. Wir empfehlen stets, vor der Auftragserteilung Kleidungsmuster zu bestellen. TheMagicTouch und MagiCut sind eingetragene Warenzeichen der TheMagicTouch GmbH, Deutschland. Ralawise unterstützt nur gelieferte Produkte. Ralawise empfiehlt, das Produkt zu testen, bevor derAuftrag abgewickelt wird.

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