Geschäftsbedingungen

13.1 Für den Fall, dass der Käufer die Lieferung der Waren an einen Ort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und/oder Nordirland verlangt (und vorbehaltlich der Klausel 14), gelten die Incoterms mit , sofern nicht anderweitig schriftlich von Ralawise bestätigt. Das Formular wurde auf der Website von Ralawise bestätigt (von Zeit zu Zeit aktualisiert - KLICKE HIER) und der Lieferort ist der im System von Ralawiseangegebene Geschäftssitz des Käufers (sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart). Wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs und/oder der EU hat, vereinbaren sich Ralawise under der Kunde von Fall zu Fall.

 

13.2 Liegt der Wert der bestellten Waren unter den auf der Ralawise-Website [KLICKE HIER] angegebenen Schwellenwerten, so hat der Käufer ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den geltenden Incoterms Ralawise alle Kosten für die Lieferung der Waren an den Käufer zu zahlen. Diese Versandkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt und sind gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen von Ralawise zu zahlen.

 

13.3 Die relevanten Bestimmungen der anwendbaren Incoterms bestimmen die Angelegenheiten in Bezug auf Import, Export, lokale und nationale Steuern und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Import und Export der Waren. Für den Fall, dass die Incoterms keine Anwendung finden oder eine der vorstehenden Bestimmungen nicht regeln, ist der Käufer für die Einhaltung (i) aller Gesetze oder Vorschriften, die die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland regeln, und (ii) die Zahlung aller lokalen oder nationalen Steuern, Abgaben und/oder Gebühren in Bezug auf die Waren verantwortlich.

 

13.5 Ralawise ist nicht verpflichtet, gemäß 32 Abs. 3 des Kaufrechtsgesetzes von 1979 Benachrichtigung zu geben.

 

13.6 Falls der Käufer irgendwelche Beanstandungen bezüglich der Waren hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, Mängel oder Minderlieferung, muss der Käufer diese Bedenken innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung bei Ralawise vorbringen, andernfalls gelten die Waren als angenommen.

 

13.7 In Bezug auf Lieferungen außerhalb des Vereinigten Königreichs haben die Bestimmungen der anwendbaren Incoterms Vorrang vor den Bestimmungen dieser Bedingungen in Bezug auf Lieferung, Gefahr und Diese Klausel 13 hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen der jeweiligen Incoterms.

Für die Zwecke dieser Klausel 18 gelten folgende Definitionen:

Brexit. Brexit bedeutet, dass das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union ist oder, wenn eine Übergangsfrist vereinbart wurde, die Übergangsfrist abläuft.

 

Brexit-Trigger-Ereignis (e). Ein Brexit-Trigger-Ereignis ist jede Änderung, die nach vernünftiger Einschätzung von Ralawise Auswirkungen auf Ralawise hat, die sich aus dem Brexit ergeben oder damit zusammenhängen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der rechtlichen, regulatorischen, Handels-, Zollgenehmigungs- und/oder Währungsposition.

 

18.1 Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt ein Brexit-Trigger-Ereignis eintritt, kann Ralawise nach seiner alleinigen Wahl:

 

(a) eine Änderung dieser Vereinbarung auferlegen, um die Folgen des Trigger-Ereignisses zu bewältigen,solange die Änderung den Käufer nicht des wesentlichen Vorteils beraubt, der sich aus dem Vertrag ergibt; und / oder

 

(b) diese Vereinbarung gemäß Ziffer 13 kündigen.

 

18.2 Im Sinne von Ziffer 18.1 (a) wird dem Käufer der wesentliche Nutzen des Vertrages nicht entzogen, wenn (i) sich die Kosten der Waren um nicht mehr als 20% erhöhen und / oder (ii) sich der voraussichtliche Liefertermin (wobei die Zeit in jedem Fall nicht wesentlich ist) um nicht mehr als 4 Kalenderwochen verlängert.

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